WEISSE RING

logo-weisser-ring1So hilft der WEISSE RING

Die Hilfsmöglichkeiten des WEISSEN RINGS sind vielfältig und werden in jedem einzelnen Fall auf die besondere persönliche Situation des Opfers abgestimmt. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind oft die ersten Menschen, die sich um Kriminalitätsopfer kümmern und mit denen die Betroffenen über ihre Probleme sprechen können. Schon ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die Hilfestellung im Umgang mit den Behörden – einfach das Gefühl, als Opfer einer Straftat nicht „vergessen“ zu sein, können den Betroffenen wieder neuen Mut und Hoffnung geben. Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat oft auch mit Kleinigkeiten des täglichen Lebens zu kämpfen, die plötzlich zu großen Problemen werden können. Hier leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WEISSEN RINGS schnelle und unbürokratische Hilfe dann, wenn sie am nötigsten ist.

OpferhilfeRudolf-Lothar-Glas

Menschlicher Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat

Nach einer Straftat gilt das öffentliche Interesse meist nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat wird noch immer viel zu wenig gedacht.

Hier setzt der WEISSE RING mit seinen Hilfen an. Besonders der menschliche Beistand für die Opfer und ihre Angehörigen sind hier wichtig. Individuell auf die Person bezogen wird hier direkt durch Gespräche geholfen und weitere Hilfsmaßnahmen erörtert.

Hilfestellung im Umgang mit Behörden


Opfer von Kriminalität und Gewalt finden in ihrem Betreuer des WEISSEN RINGS eine Vertrauensperson, die sie auch bei Problemen und Gesprächsbedarf im Umgang mit Behörden und Institutionen unterstützt. Durch die emotionale Belastung hilft es häufig, wenn ein "Dritter" mit Erfahrung in diesem Bereich sich die sachlage einmal betrachtet und offene Fragen beantwortet.

Begleitung zu Gerichtsverfahren

Eine besondere und notwendige Form der immateriellen Hilfe ist die Betreuung bzw. Begleitung von Opfern im Strafverfahren. Gerade das Strafverfahren stellt für viele Opfer eine unbekannte und angsteinflößende Größe dar, beginnend mit der polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Die ehrenamtlichen Helfer können grundsätzlich bei allen Vernehmungen die von ihnen betreuten Opfer als sogenannte Vertrauensperson begleiten.


Durch die Anwesenheit von Begleitpersonen wird vielen Opfern die Angst genommen.  Dies geschieht auch durch die Vorbereitung auf die Vernehmungssituation. Zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung empfiehlt es sich, mit dem Opfer bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine andere Hauptverhandlung zu besuchen. Dadurch können die Situation und Atmosphäre im Gerichtssaal kennen gelernt und mögliche Ängste abgebaut werden.

Der Normalbürger kennt den Gerichtssaal und den Ablauf eines Verfahrens nicht genau. Hier können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Opfern einige Ängste nehmen und aufklärend tätig werden. Wo sitzt der Staatsanwalt, wo der Angeklagte, was passiert wann? All das sind Fragen, die unsere Helferinnen und Helfer beantworten können.

Die Anwesenheit einer Vertrauensperson in der Hauptverhandlung kann vielfach die Arbeit des „Opferanwaltes“ unterstützen. Anwälte können sich dadurch mehr auf die juristischen Probleme konzentrieren, ohne dass die notwendige persönliche Betreuung ihrer Mandanten vernachlässigt wird.

Beratungsscheck für eine anwaltliche Erstberatung

Der Rechtsberatungsscheck ist in erster Linie dafür gedacht, dass Opfer ohne eigenes Kostenrisiko eine umfassende anwaltliche Erstberatung erhalten können.

Beratungsscheck für eine psychotraumatologische Erstberatung

Eine psychotraumatologische Erstberatung kann helfen, die Selbstheilungskräfte zu fördern, zusätzlich belastende Entwicklungen zu verhindern und bei riskanten, von Krankheit geprägten Verläufen eine traumatherapeutische Behandlung anzuregen. Sie liegt zeitlich zwischen dem traumatischen Ereignis und einer eventuellen Psychotherapie.

Die psychotraumatologische Erstberatung stellt selbst keine Psychotherapie dar und hat diese nicht zwangsläufig zur Folge.

Anliegen des Beratungsschecks für eine psychotraumatologische Erstberatung des WEISSEN RINGS ist, Kriminalitätsopfern möglichst zeitnah nach psychisch verletzenden Erlebnissen eine angemessene, kompetente medizinisch–psychologische Fachberatung zukommen zu lassen. Chronifizierung von psychischem und seelischem Leiden soll durch notfallpsychologische Intervention und psychotherapeutische Soforthilfe verhindert werden. Die Selbstheilungskräfte sollen gezielt mit Hilfe spezialisierter Berater gestärkt und ggf. ergänzt werden.

Rechtsschutz und Opferanwalt

Der Rechtsschutz des WEISSEN RINGS hat im Wesentlichen zwei Ziele. Zum Einen soll es Opfern schwerer Straftaten ermöglicht werden, mit Hilfe eines Anwaltes im Strafverfahren seine Opferschutzrechte in geeigneter Form wahrnehmen zu können. Auch bei anwaltlichen Tätigkeiten im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes stehen Opferschutzgesichtspunkte im Vordergrund.

Zum Anderen soll – insbesondere durch anwaltliche Unterstützung bei der Geltendmachung von sozialrechtlichen Ansprüchen - dem Opfer dabei geholfen werden, die materiellen Tatfolgen zu beseitigen oder zumindest zu lindern.

Damit wir den Opfern helfen ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, ist durch die Stärkung seiner Rechtsstellung ggf. auch ein wichtiger psychologischer Effekt erreicht.

Ferienhilfen

Die Ferienhilfe des WEISSEN RINGS soll nicht die bereits ohnehin geplante Urlaubsmaßnahme einer Familie finanzieren, sondern nach einer Straftat ein Abschalten und die notwendige Distanz zum Geschehen ermöglichen. Die Gewährung einer solchen Unterstützung ist bei schweren Sexualdelikten, insbesondere an Kindern, sowie bei versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten und in Ausnahmefällen bei anderen schweren Straftaten möglich. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Zeit- oder Belastungsnähe.

Finanzielle Zuwendungen

Opferhilfen dienen der Überwindung tatbedingter Notlagen. Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen können demgegenüber nicht erbracht werden.

All diese Hilfen werden durch die ehrenamtlichen Kräfte des WEISSEN RINGS vor Ort geleistet. Ihren direkten Ansprechpartner finden Sie, wenn Sie in der rechten Spalte Ihre Postleitzahl bei "Ansprechpartner vor Ort" eingeben.



WEISSER RING e. V. Wiesbaden


Außenstellenleitung: Rudolf-Lothar Glas
WEISSER RING e. V.

Beratungsbüro:
Diltheystraße 3
65203 Wiesbaden-Biebrich


Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.
Telefon: 0611/86170
Telefax: 0611/8804581

www.weisser-ring.de

116 006: Unter dieser kostenfreien EU-einheitlichen Nummer ist ab sofort das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS geschaltet. Die EU vergibt im Zuge der Harmonisierung die einheitlichen Nummern für Notruf- und Beratungsdienste. Die 116 006 als Beratungsdienst für Opfer von Verbrechen teilte die Bundesnetzagentur für Deutschland dem WEISSEN RING zu, der bereits seit August 2009 unter der Nummer 0800 0800 343 ein bundesweites Opfer-Telefon betreibt. Die rund 40 ehrenamtlichen Opferbetreuer der Einrichtung wurden und werden in einem ausgefeilten Aus- und Weiterbildungskonzept geschult. Sie betreuen das Telefon täglich von 7 bis 22 Uhr.





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