Politik

SPD-Fraktion: Das 9-Euro-Ticket alleine reicht nicht

Mit dem „9-Euro-Ticket“ sollen in diesem Sommer die Preise für den ÖPNV, zumindest vorübergehend, spürbar sinken und so Anreize zum Umstieg auf Bus und Bahn geschaffen werden.


Für die SPD Fraktion im Wiesbadener Rathaus entspricht dieses Vorhaben grundsätzlich dem Ziel einer bezahlbaren Mobilität für alle. Der Preis allein ist aber nicht entscheidend für einen nachhaltigen Effekt. „Wir beobachten in den Hauptverkehrszeiten heute schon überfüllte Busse und teilweise unzuverlässige Verbindungen in Wiesbaden. Wenn im Sommer durch das Ticket mehr Menschen den ÖPNV nutzen, droht ein hohes Frustrationspotential.“ so Silas Gottwald, mobilitätspolitischer Sprecher der Sozialdemokraten.  


Um dauerhaft mehr Menschen zum Umsteigen zu bewegen, brauche es engere Taktungen, bessere Verbindungen und höheren Komfort. „Kommunen können die massiven Kosten der Mobilitäts-Wende jedoch nicht alleine stemmen - der Bund und die Länder müssen sich hier stärker finanziell engagieren.“, so Gottwald.

 

 

Wiesbadener CDU steht bereit für ein Bündnis der demokratischen Mitte

Kreisverband und Rathausfraktion sind weiterhin gesprächsbereit  

 

„Als stärkste Fraktion möchten wir die Interessen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vertreten und unseren Anspruch, zu gestalten, natürlich auch umsetzen. Dies haben wir immer deutlich gemacht. Wir stehen daher – wie schon in den letzten Monaten - für Gespräche zur Bildung eines Bündnisses der demokratischen Mitte bereit“, so Daniela Georgi, die Vorsitzende der CDU-Rathausfraktion und Ingmar Jung MdB, der Kreisvorsitzende der CDU Wiesbaden.

 

Jung und Georgi sind sich einig: Aus den massiven Vorwürfen gegenüber der Fraktion die Linke müssen Konsequenzen gezogen werden - und zwar sofort. Selbst wenn die Unschuldsvermutung gilt und es aus irgendwelchen Gründen nicht zur Anklage kommen sollte, so offenbaren die Presseberichterstattungen das mangelnde Verantwortungsbewusstsein diverser Protagonisten in der Rathausfraktion der Linken aufs Deutlichste.

 

„So geht es nicht weiter, es ist bereits viel zu viel Zeit verloren gegangen. Die Stadt Wiesbaden hat es verdient, ordentlich regiert zu werden. Dem Klamauk im Rathaus muss nun ein Ende gesetzt werden. Wir stehen Gesprächen weiterhin offen gegenüber und sehen uns in der politischen Verantwortung“, so Jung und Georgi abschließend.

 

 

Girls‘ & Boys‘ Day – digitaler Mädchen und Jungen Zukunftstag

„Das Interesse für Politik und Demokratie ist heute wichtiger denn je“

 

Wiesbaden. Anlässlich des Girls‘ and Boys‘ Day 2022 am 28. April betonte der Chef der Staatskanzlei, Minister Axel Wintermeyer, dass das Interesse für Politik und Demokratie „heute wichtiger denn je“ sei. „Daher freue ich mich, dass wir heute 16 Schülerinnen und Schülern Rede und Antwort stehen dürfen. Wir erklären, was wir hier in der Staatskanzlei tun und wie Regieren funktioniert. Und wir hoffen, so auch das Interesse für einen Berufsweg beim Land Hessen wecken zu können, denn wir sind ein vielfältiger Arbeitgeber“, so der Minister.  

 

Die Veranstaltung findet in diesem Jahr digital statt, so dass auch Mädchen und Jungen aus anderen Bundesländern teilnehmen konnten. In Onlinepräsentationen, Interviews und Vorstellungsrunden stellten aus dem Kabinett - neben dem Chef der Staatskanzlei als Gastgeber - die Ministerin für Digitales, Prof. Kristina Sinemus, der Staatssekretär für Digitales, Patrick Burghardt und der Staatssekretär für Europaangelegenheiten, Uwe Becker, ihre Themenbereiche vor. „Was ist ein Kabinett? Wie werden die Gesetze eigentlich vorbereitet? Was bedeuten diplomatische Aufgaben? Wie läuft Social Media in einer Regierung?“, diese Fragen wurden den Schülerinnen und Schülern – sieben Mädchen und neun Jungen - kompetent von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses beantwortet.

 

Wintermeyer beschreibt die Arbeit einer Staatskanzlei so: „Wir müssen so arbeiten, dass es bürgernah ist und die Menschen unsere Entscheidungen verstehen. In diesem Geiste koordiniert die Staatskanzlei als Schaltzentrale die Politik der Landesregierung.“ Fast 390 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Berufsfeldern sind daran beteiligt. „In der Staatskanzlei finden nicht nur Verwaltungsfachangestellte, Juristinnen und Juristen, Betriebswirte oder Wirtschaftswissenschaftlerinnen ein spannendes Arbeitsumfeld. Wir beschäftigen Mitarbeitende auch als Schreinerin oder Schreiner, im Fahrdienst, in der IT oder im Veranstaltungsbereich. Jede und jeder Einzelne ist wichtig. Deshalb freuen wir uns über engagierten Nachwuchs und beteiligen uns seit Jahren am Zukunftstag, um jungen Menschen Hilfe bei der Berufsorientierung zu geben“, sagte Wintermeyer.

 

Abschließend betonte er: „In Zeiten der Pandemie haben wir diesen Tag schon zum zweiten Mal digital durchgeführt. So hatten wir auch außerhessische Teilnehmende aus bspw. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg. Ich würde mich freuen, wenn einige der Teilnehmenden eines Tages den beruflichen Weg in die Hessische Staatskanzlei gehen würden.“  

 

   

„Rotes Telefon“ des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat in der Landeshauptstadt Wiesbaden weist erneut auf sein „Rotes Telefon“ hin. Unter der Telefonnummer (0611) 312591 können sich Hilfesuchende, die Unterstützung bei anstehenden Problemen benötigen, an den Seniorenbeirat wenden. Das „Rote Telefon“ ist jeweils donnerstags von 13.30 bis 15 Uhr besetzt, ausgenommen sind Ferien und Feiertage.

 

Hessische Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung

Ministerpräsident Bouffier und Gesundheitsminister Klose:
„Wir werden weiterhin alles Mögliche tun, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und dafür sorgen, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten“

 

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat - wie angekündigt - die aktuelle Corona-Schutzverordnung in weiten Teilen bis zum 2. April 2022 verlängert. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat die Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen und damit eine neue rechtliche Grundlage für die Corona-Regeln in den Ländern geschaffen.

 

In einer Übergangsphase gelten damit ab dem morgigen Samstag die bestehenden Zugangsbeschränkungen (3G/ 2G/ 2G-Plus) in Hessen bis zum 2. April weiter fort; die bundesrechtliche Anordnung von 3G am Arbeitsplatz fällt am Sonntag weg. Die derzeitigen Vorgaben zum Tragen medizinischer Masken bleiben bestehen. Die bisherigen Obergrenzen bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen hingegen, weil es dafür im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

 

Nach dem 2. April sind auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes dann nur noch wenige so genannte Basisschutzmaßnahmen möglich. Diese lassen Testpflichten und Maskenvorgaben nur noch in wenigen Bereichen zu. In so genannten regionalen Hotspots sollen einige weitere Beschränkungen möglich sein, wenn der Hessische Landtag dies im konkreten Einzelfall beschließt. „Auch nach den heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag und Bundesrat bleibt jedoch völlig unklar, wie diese Hotspotregeln in einem Flächenland rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden sollen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und kritisierte das Vorgehen der Bundesregierung scharf: „Das Verfahren war nicht angemessen. Es gab keine Einbeziehung der Länder. Dabei hätten wir mit unserer Erfahrung aus den vergangenen beiden Jahren eine Menge beitragen können“, kommentierte er. „Der Bund hat hier einen Paradigmenwechsel vorgenommen und trägt jetzt auch die Verantwortung dafür.“  

 

„Auf dem Höhepunkt der Infektionszahlen die meisten wirkungsvollen Eindämmungsmaßnahmen zu verunmöglichen, die notwendig sein könnten, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und für die verbliebenen Maßnahmen zum Teil nur schwer praktikable Voraussetzungen zu normieren, ist fahrlässig“, so Gesundheitsminister Kai Klose. „Die Anforderungen, die an Hotspots gerichtet werden, sind so hoch, dass sie faktisch ins Leere laufen.“

 

Der Ministerpräsident betonte weiter: „Wir befinden uns in einer ernsten Lage. Es sind erst 76 Prozent der Bevölkerung geimpft. Die Zahl der Menschen mit schweren COVID-19-Verläufen auf den Intensivstationen stagniert. Dennoch sind wir weit von einem Normalbetrieb in den Krankenhäusern entfernt. Deshalb ist es falsch, dass uns ab April nur noch sehr wenige Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um auf eine sich möglicherweise zuspitzende Infektionslage zu reagieren.“ Bouffier appellierte erneut, sich jetzt mit der Impfung bestmöglich zu schützen und ab April eigenverantwortlich zu handeln sowie Infektionsgefahren zu vermeiden.

 

Folgendes gilt in Hessen vom 19. März bis zum 2. April:

 

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dies bedeutet vor allem:

 

o          Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
o          Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
o          Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

 

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

 

o          Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
o          Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.  
o          Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
o          Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

 

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

 

„Basisschutzmaßnahmen“ nach dem 2. April auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes:

 

Maskenpflicht nur noch
o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          bei Pflegediensten
o          in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
o          in Arztpraxen

 

Testpflicht nur noch
o          in Krankenhäusern
o          in Alten- und Pflegeheimen
o          in Schulen

 

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots können noch einige weitere Schutzmaßnahmen wie eine weitergehende Maskenpflicht, Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bei Publikumsverkehr sowie Abstands- und Hygienekonzepte ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags. Als Hotspots gelten Gebiete, in denen sich eine gefährlichere Virusvariante als die bisher bekannten ausbreitet oder in denen das Gesundheitssystem zu überlasten droht.

 

Das Bundesinfektionsschutzgesetz ist bis zum 23. September befristet.

 

   

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