Gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern weiter verschärft


Bouffier: „Die Zahl der persönlichen Kontakte noch weiter zu reduzieren, ist ein entscheidender Schritt um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“

 

Wiesbaden. Die Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich heute mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Verschärfung der gemeinsamen Leitlinien zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. Der Hessische Ministerpräsident machte nochmal deutlich, dass ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer und des Bundes bei der Corona-Krise notwendig ist und das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates stärkt

 

Die beschlossenen Maßnahmen setzen auf die in Hessen bereits bestehenden Regelungen auf, mit dem Ziel, persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

 

„Die Situation ist ausgesprochen ernst. Wir müssen die persönlichen Kontakte weiter minimieren, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Trotzdem müssen wir besonnen bleiben. Deshalb haben wir uns auf ein weitergehendes Kontaktverbot in der Öffentlichkeit verständigt, ohne die Menschen völlig zu isolieren“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Sonntag in Wiesbaden.

 

Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen noch am Sonntagabend in einer Sonderkabinettsitzung beschlossen.

•    Kernpunkt ist eine weitere Verschärfung des bereits bestehenden Kontaktverbots im öffentlichen Raum. Auch in Hessen dürfen sich ab sofort nur noch Gruppen von maximal zwei Personen gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen.

 

Ausgenommen von der 2-Personen-Begrenzung in der Öffentlichkeit sind zudem Personengruppen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Busse und Bahnen sind naturgemäß von der Regelung ausgenommen. Sie können also weiter genutzt werden. Auch die Abiturprüfungen in Hessen können weiterlaufen. Dabei sind die Hygienevorschriften zu beachten.

•    Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

 

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern herzlich, die sich bereits an die beschlossenen Maßnahmen halten und appelliere weiterhin an ihre Vernunft und ihre Rücksichtnahme“, so der Ministerpräsident. „Mir ist bewusst, dass unser Beschluss mit weiteren Beschränkungen der persönlichen Freiheit einhergeht. Es ist jedoch in der derzeitigen Lage unabdingbar, dass wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und Verantwortung dafür übernehmen, die Ausweitung des Virus zu verlangsamen. Die persönlichen Kontakte noch weiter einzuschränken, ist dafür das oberste Gebot“, erklärte der Regierungschef.

 

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht.

 




trollbuhne





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