Politik

In Zeiten von Corona verbreitet sich auch das Virus des Antisemitismus

„In sozialen Netzwerken werden Juden in zunehmender Zahl für die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich gemacht“

 

Wiesbaden. „Das Corona-Virus führt in diesen Tagen nicht nur zu erheblichen gesundheitlichen, gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen, sondern auch zu einer gefährlichen Ausbreitung antisemitischer Hassbotschaften und Verschwörungstheorien, gerade in den sozialen Netzwerken. Dort werden in großer und zunehmender Zahl Juden und der Staat Israel für die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich gemacht. In klassischen antisemitischen Bildern werden ihnen zudem in einer so skizzierten ,jüdischen Weltverschwörung‘ wirtschaftliche Absichten in der Verbreitung des Virus unterstellt. In Zeiten von Corona verbreitet sich auch das Virus des Antisemitismus und sorgt für ein Klima von Hass und Hetze“, erklärte heute der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Uwe Becker.

 

„Wir müssen diesen hässlichen Erscheinungen antisemitischer Corona-Hetze aktiv entgegentreten. Neben den staatlichen Stellen, deren Aufgabe gerade auch in der Bekämpfung derartiger Hassbotschaften liegt, möchte ich aber auch unsere Bevölkerung bitten, wachsam gegenüber antisemitischer Corona-Hetze zu sein und diese auch zu melden. Nur gemeinsam können wir neben dem Virus auch die Ausbreitung des Antisemitismus eindämmen und zurückdrängen“, führte Uwe Becker weiter aus.

 

 

Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Auflagen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird ab Freitag, 3. April, Verstöße gegen die Verordnungen der Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus mit Bußgeldern belegen. Die Bußgelder können abhängig vom Verstoß bis zu 5.000 Euro betragen.

 

Zur Umsetzung der Regelungen hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht. Demnach drohen beispielsweise nachfolgende Bußgelder.

 

- Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Hygieneauflagen, 200 Euro pro Person;
- Verstöße gegen Öffnungsverbot (zum Beispiel Restaurants, Eisdielen) bis zu 5.000 Euro.

 

Zur Bekämpfung des Corona-Virus hat die Landesregierung Hessen eine Reihe von Verordnungen erlassen, zum Beispiel zur Beschränkung sozialer Kontakte, zur Schließung von Einrichtungen und Betrieben sowie zu Besuchsverboten. Damit soll die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus insgesamt verlangsamt werden. Die Einhaltung der getroffenen Regelungen wurde durch die zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Wiesbaden in den vergangenen Wochen regelmäßig überprüft, sodass ausreichend Zeit bestanden, sich auf die Regelungen einzustellen. Bußgelder wurden bislang nicht verhängt.

 

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus werden Verstöße gegen die Verordnungen nun aber nicht mehr sanktionslos hingenommen, sondern mit der notwendigen Härte geahndet, um die Verordnungen durchzusetzen. Nachdem die Verordnungen der Landesregierung Hessen mit Wirkung zum Freitag, 3. April, weiter angepasst wurden, stellt eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die sich aus den jeweiligen Verordnungen ergebenden Pflichten eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde ab sofort geahndet wird.

 

Weitere Informationen stehen unter https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/diese-krise-koennen-wir-nur-gemeinsam-bewaeltigen-0 zur Verfügung.

 

 

Blumenkübelpaten in Alt-Kostheim erhalten Zuschuss des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat Kostheim stellt auch 2020 wieder allen Blumenkübelpaten in Alt-Kostheim einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Blumenkübel für neue Pflanzen zur Verfügung, damit Alt-Kostheim gerade in der jetzigen Zeit ein wenig aufblühen kann. Gerne können auch neue Patenschaften übernommen werden. Paten und neue Interessenten werden gebeten, sich bei der Ortsverwaltung unter der Telefonnummer (06134) 603210 zu melden, damit der Zuschuss überwiesen oder eine neue Patenschaft angemeldet werden kann.

 

   

Planungsausschuss stellt gemeindliches Einvernehmen mit Planung des Müllheizkraftwerkes her

– keine Bedenken des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes

Die SPD-Rathausfraktion begrüßt die Entscheidung des letzten Ausschusses für Bau, Planung und Verkehr, in der das gemeindliche Einvernehmen mit den Planungen zum Bau des Müllheizkraftwerkes hergestellt wurde. Zuvor hatte auch der Magistrat einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Für das Projekt ist eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan notwendig, da dort eine maximale Gebäudehöhe von 20 Metern festgelegt wurde. Das Kesselhaus ist jedoch deutlich höher. „Nachdem nun Nachbesserungen bei der Fassadengestaltung des Kesselhauses vereinbart worden sind, gab es keine Bedenken mehr seitens des Stadtplanungsamtes. Der Antragssteller erklärte sich bereit, entsprechende Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums zu akzeptieren.“ erläutert der planungspolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion, Dr. Gerhard Uebersohn.

 

Entscheidend für die umweltpolitische Bewertung des Projektes ist die Einhaltung der Grenzwerte, die bei der Verbrennung von Abfall gelten. Der Antragssteller hatte außerdem zugesagt, strengere Anforderungen erfüllen zu wollen und eine höhere Anzahl an Messungen zu ermöglichen. Nachdem diese auch in den Antragsunterlagen hinterlegt wurden, konnten etwaige Bedenken auch des Umweltamtes ausgeräumt werden. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass seitens des Umweltamtes keine fachliche Bedenken in der Umsetzung des Projektes bestehen. Das hat es für die SPD-Rathausfraktion auch aus umweltpolitischer Sicht möglich gemacht, das Einvernehmen der Kommune mit dem Projekt herzustellen, auch wenn die Stellungnahme der Kommune in Umweltfragen für das Regierungspräsidium keinen zwingenden Charakter hat.“ so die umweltpolitische Sprecherin Nadine Ruf.

 

Hintergrundinformation:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch sichert die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde. Auch dann, wenn für Industrieanlagen, dazu zählt auch das Müllheizkraftwerk, keine separate Baugenehmigung erforderlich ist, darf das Regierungspräsidium das Projekt nur genehmigen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Versagt die Gemeinde ihr Einvernehmen aus planungsrechtlichen Gründen, kann das Regierungspräsidium dies nicht ersetzen. Äußert sich die betroffene Kommune nicht innerhalb einer zweimonatigen Frist dann wird seitens der Genehmigungsbehörde – in Hessen die Regierungspräsidien - das Einvernehmen als gegeben betrachtet.

 

 

Ministerpräsident Volker Bouffier zum Tod von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer:

„Ich bin fassungslos und geschockt“


Wiesbaden. Mit tiefer Trauer und großer Fassungslosigkeit hat der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier auf den Tod von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer reagiert. „Wir sind alle geschockt und können es kaum glauben, dass Thomas Schäfer so plötzlich und unerwartet zu Tode gekommen ist“, erklärte Bouffier in Wiesbaden. „Wir alle müssen seinen Tod jetzt verarbeiten und trauern mit seiner Familie. Unser aufrichtiges Beileid gilt daher zuerst seinen engsten Angehörigen, und wir wünschen ihnen für diese schwere Zeit Kraft und Stärke“, sagte Bouffier.

 

   

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